FleetControl

Version 1.0 · 20.08.2026

Auftragsverarbeitungsvertrag

1. Gegenstand und Dauer

Quansatech stellt FleetControl einschließlich Hosting, Telemetrieempfang, Fahrten- und Fahrzeugauswertung, Export, Wartung, Sicherung und Support bereit. Die Auftragsverarbeitung dauert für die Laufzeit des Hauptvertrags. Regelungen zu Rückgabe und Löschung wirken darüber hinaus fort.

2. Art, Zweck und Umfang

Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Übertragen, Speichern, Ordnen, Auslesen, Anzeigen, Auswerten, Exportieren, Sichern, Berichtigen und Löschen der vom Kunden übermittelten oder durch Tracker erzeugten Daten. Zweck ist ausschließlich die vertragliche Bereitstellung und Absicherung von FleetControl sowie Support nach Weisung.

3. Daten und betroffene Personen

KategorieBeispiele
StammdatenUnternehmen, Benutzer-E-Mail, Rollen, Fahrer- oder Zuordnungstexte
Fahrzeug- und GerätedatenKennzeichen, Fahrzeugmodell, VIN soweit erfasst, IMEI, SIM-/Trackerkennung, technische Zustände
Standort- und NutzungsdatenGPS-Position, Zeit, Route, Kilometer, Geschwindigkeit, Fahrt, Halt, Fahrtzweck, Tank- und Telemetriedaten
Konfigurations- und KommunikationsdatenGeofences, Alarmregeln, Empfängeradressen, Notizen, Exporte, Support- und Änderungsinformationen

Betroffen sind insbesondere Beschäftigte, Fahrer, Administratoren und sonstige vom Kunden autorisierte Nutzer; in Standortdaten können weitere Personen mittelbar betroffen sein.

4. Weisungen

Quansatech verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern keine unionsrechtliche oder österreichische Verpflichtung besteht. Weisungen können im Hauptvertrag, in Systemeinstellungen oder in Textform erteilt werden. Hält Quansatech eine Weisung für datenschutzwidrig, wird der Kunde unverzüglich informiert und die Ausführung bis zur Klärung ausgesetzt.

5. Pflichten von Quansatech

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde bestimmt zulässige Zwecke und Rechtsgrundlagen, informiert betroffene Personen, verwaltet Berechtigungen, erteilt Lösch- und Aufbewahrungsvorgaben und stellt sicher, dass Tracker und Standortverarbeitung arbeits-, datenschutz- und mitbestimmungsrechtlich zulässig eingesetzt werden.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung für die nachstehend genannten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Einsatz in Textform oder über die bekannte Kundenadresse mitgeteilt. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

AnbieterLeistung und OrtDatenumfang
IPAX GmbHRechenzentrums-, Netzwerk- und Housing-Leistungen, ÖsterreichHosting-Infrastruktur und technisch erforderliche Verbindungsdaten
OpenStreetMap FoundationBereitstellung von Kartenkacheln, Vereinigtes KönigreichServerseitig angeforderte Kachelkoordinaten; keine direkte Übermittlung der Nutzer-IP, Zugangsdaten oder Fahrerkennung

Die Adressauflösung (Nominatim) wird auf eigener FleetControl-Infrastruktur betrieben. Google Analytics wird ausschließlich auf der öffentlichen Produktwebsite nach Einwilligung verwendet und ist nicht Bestandteil der Verarbeitung von FleetControl-Kundendaten.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen

Zutritts- und Zugangskontrolle

Übertragungs- und Eingabekontrolle

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Löschung und Datenschutzorganisation

9. Prüfungen

Der Kunde kann einmal jährlich sowie anlassbezogen Nachweise anfordern oder nach angemessener Vorankündigung eine Prüfung durchführen lassen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer Kunden sowie die Sicherheit der Systeme sind zu schützen. Verursacht eine Prüfung unverhältnismäßigen Aufwand ohne festgestellten Verstoß, kann dieser nach vorheriger Abstimmung verrechnet werden.

10. Rückgabe und Löschung

Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde vorgesehene Exporte nutzen. Nach Ende des Hauptvertrags löscht oder gibt Quansatech personenbezogene Kundendaten nach Wahl des Kunden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Daten in Sicherungskopien werden mit dem regulären Sicherungszyklus überschrieben und bis dahin gesperrt.

11. Haftung und Schlussbestimmungen

Es gelten Art. 82 DSGVO und ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrags. Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen gehen Datenschutzregelungen dieses AVV für die Auftragsverarbeitung vor. Es gilt österreichisches Recht; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.